Laut § 10 der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) bleibt die Beherbergung zu touristischen und nicht notwendigen Zwecken mindestens bis einschließlich dem 09.05.2021 untersagt.
Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2