Beherbergung zu touristischen und nicht notwendigen Zwecken bis 31.01.2021 untersagt
21.12.20
Laut § 10 der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) bleibt die Beherbergung zu touristischen und nicht notwendigen Zwecken mindestens bis zum 31.01.2021 untersagt.